Antragstellung

Antragstellung auf Förderung

Die Antragstellung auf ein Stipendium der Hortich-Stiftung erfolgt schriftlich. Die Bewerbung kann postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.

Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht und vollständig eingereicht werden.

Ablauf der Antragstellung

Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:

1. Einreichung der Bewerbung
Mit der Bewerbung sind insbesondere einzureichen:

  • eine formlose Bewerbung,

  • der urkundliche Nachweis der Abstammung von einer Stifterfamilie,

  • Angaben zur aktuellen Ausbildungssituation,

  • eine Beschreibung des vorgesehenen Themas der Stipendienarbeit.
    Alternativ können mehrere Themenvorschläge eingereicht werden.

2. Prüfung und Themenfestlegung
Die Stiftung prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Förderfähigkeit.
Sofern mehrere Themen vorgeschlagen wurden, legt das zuständige Stiftungsgremium das Thema der Stipendienarbeit fest.

3. Entscheidung über die Förderung
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Vierherrenkollegium.

4. Erstellung der Stipendienarbeit
Die Stipendienarbeit ist nicht Bestandteil der Bewerbung.
Sie ist bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Förderjahres bei der Stiftung einzureichen.

5. Mitteilung des Ergebnisses
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Erforderliche Unterlagen

Für die Bewerbung sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine schriftliche Bewerbung,

  • urkundliche Nachweise zur Abstammung,

  • Angaben und Nachweise zur Ausbildung,

  • eine Themenbeschreibung zur geplanten Stipendienarbeit.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Hinweisen der Stiftung.

Fristen

Die jeweils geltenden Fristen für die Antragstellung werden im Bereich Aktuelles bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

Wichtige Hinweise

  • Die Entscheidung des Vierherrenkollegiums ist endgültig.

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Stiftungsmittel.

Kontakt

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Stiftung.

→ Zur Kontaktseite

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