Förderung durch die Hortich-Stiftung
Die Hortich-Stiftung vergibt Stipendien an berechtigte Nachkommen der Stifterfamilien. Ziel der Förderung ist die Unterstützung während beruflicher oder akademischer Ausbildungsphasen.
Die gewährten Stipendien sind frei verwendbar. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Vergabe entscheidet das zuständige Stiftungsgremium im Rahmen der satzungsmäßigen Vorgaben und der verfügbaren Mittel.
Grundsätzlich förderberechtigt
Ein Stipendium kann grundsätzlich beantragen, wer:
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von einer der Stifterfamilien abstammt und
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sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.
Die konkreten Voraussetzungen und Nachweispflichten sind gesondert geregelt.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich und innerhalb der von der Stiftung bekannt gegebenen Fristen. Eingereichte Anträge werden geprüft und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ablauf der Antragstellung ist auf einer eigenen Seite erläutert.
→ Zum Ablauf der Antragstellung
Kontakt
Bei Fragen zur Förderung oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Stiftung.