Stiftungsaufsicht

Die Hortich‑Stiftung unterliegt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Die Aufgabe der Stiftungsaufsicht ist es, sicherzustellen, dass die Stiftung ihren satzungsmäßigen Zweck, den Stifterwillen und die geltenden rechtlichen Vorgaben einhält. Die Aufsicht nimmt keine Zweckmäßigkeitskontrolle, sondern eine Rechtsaufsicht wahr.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist die zuständige Aufsichtsbehörde für unsere Stiftung. Unseren Eintrag im öffentlichen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen‑Anhalt finden Sie hier .

 

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