Satzung

Die Satzung der Hortich-Stiftung wurde 1609 bei ihrer Gründung erstellt und ist formal heute noch gültig.

Hortich schildert darin, dass er sein Sendschreiben an die Akener zunächst handschriftlich interessierten Bürgern weitergeben habe. Sein Vorschlag habe so großen Anklang gefunden, dass sich bereits sieben Jahre später 24 Zeichner gefunden hätten. Damit nun jeder in Aken erfahre, was überhaupt ein Stipendium ist und wozu es dient, und damit für das Stipendium geworben werden kann, hat Hortich sein Sendschreiben in Druck gegeben und die Artikel des Stipendiums beigefügt. Bei den Unterzeichnern finden sich so prominente Namen wie die Bürgermeister Künstett und Bobbe, Stadtschreiber und Kämmerer Modeler, die Ratsverwandten Richter und Stoßnack so wie der Organist Streuder. Die Namen sind alphabetisch nach Vornamen geordnet.

Weiterhin wird bestimmt, dass das Stipendium drei Jahre lang zu je 30 Talern an einen einzigen Stipendiaten für ein Universitätsstudium ausgezahlt wird. Das Stiftungskapital ist von der Akener Kirchengemeinde zu verwalten und kann entweder zinsgünstig verliehen oder als Hypotheken auf Häuser und Grundstücke gewinnbringend gelegt werden. Natürlich kann auch Land zum Verpachten erworben werden.
Die Stipendien sind am Stiftungstag, den 8. Juli, an dem auch die Rechnungslegung stattzufinden hat, in erster Rate auszuzahlen, die zweite Rate erfolgt am Michaelistage, den 29. September. Wer ohne triftigen Grund am Auszahlungstag nicht vorstellig wird, hat für das das Anrecht auf sein Stipendium verloren.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich Bürger einmalig in die Stiftung einkaufen, indem sie 10 Taler zinsbringend dem Stiftungskapital beifügen. Das Anrecht auf ein Stipendium gilt dann für drei Jahre, ist nicht erblich und nicht übertragbar. Kann das Stipemdium nicht genutzt werden, oder scheidet der Stipendiat vorzeitig aus, verbleiben die 10 Taler mit Zinsen im Stiftungskapital.

Mehrmals, so 1726 , 1806 und 1807, ist die Satzung neu aufgelegt worden. Oberpfarrer Nebe hat im Jahre 1909 anlässlich ihres dreihundertjährigen Bestehens eine ausführliche Geschichte der Stiftung verfasst, die von der Firma Krapf & Nestler in Aken gedruckt wurde. Hier ist auch noch einmal die Satzung Hortichs in originaler Schreibweise wiedergegeben worden.

Nebe schildert in seiner Darstellung, die Veränderungen, die im Laufe der Jahrzehnte Hortichs Bestimmungen erfahren haben. Das sogenannte Convivium am 8. Juli entfiel seit dem Jahre 1760, da die Akener Brauherren anfingen, am Tag ihres Schutzpatrons Kilian ihre Hauptversammlung, die sogenannte Morgensprache abzuhalten, zu welcher der Hauptpastor die Brauherrnpredigt zu halten hatte. Auch wollte man den auswärtigen Vierherren und Stipendiaten weite Reisen nach Aken ersparen.
Die Köthener, Dessauer und Zerbster Post überbrachten die Stipendien, seit 1796 die eigene Akener Post.

Lena Borcherding, die Stipendatin 2021, hat die Satzung transkribiert , wofür wir Ihr herzlich danken.