Voraussetzungen

Die Vergabe eines Stipendiums ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

1. Der Stipendiat muss nachweislich Nachfahre einer der Stifter sein.
Um dies vorab zu prüfen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum Einen können Sie auf unserer Internetseite mittels der Suchfunktion nach Ihrem Familiennamen suchen. Taucht dieser in einer der Nachfahrenlisten auf, so gilt es zu prüfen, ob der Genannte tatsächlich Ihr Vorfahre ist.
Zum Anderen können Sie in der Familiendatenbank der Hortich-Stiftung nach Ihren Vorfahren suchen.
In Ihrer Bewerbung stellen Sie uns dann die verwandtschaftliche Beziehung von Ihnen zu einem der Stifter dar.

2. Der Stipendiat muss sich in Ausbildung befinden.
Von den Gründungsvätern der Stiftung wurde damals ausschließlich ein Hochschulstudium für männliche Nachkommen gefördert. Über die Jahrhunderte wurde die Satzung an die Lebenswirklichkeit angepasst, so dass heute selbstverständlich auch weibliche Nachkommen antragsberechtigt sind. „In Ausbildung“ ist heute bspw. auch ein berufsbegleitendes Studium oder ein soziales Jahr, es muss also nicht zwingend eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden. Schreiben Sie uns in Ihrer Bewerbung welcher Art Ihre Ausbildung ist.

3. Der Stipendiat muss eine Stipendienarbeit vorlegen.
Idealerweise kommt diese Arbeit der Stiftung zugute. So ist bpsw. die Geschichte der Stiftung nicht abschließend erforscht und über den Verbleib einiger Stifter fehlen ebenfalls Informationen. Weitere Beispiele für mögliche Stipendienarbeiten finden Sie hier .
Wenn Sie mit Geschichte nicht so viel anfangen können, kommt natürlich auch eine Arbeit bspw. aus Ihrem Ausbildungsbereich in Frage.

Sind alle Hürden genommen und Ihre Bewerbung war erfolgreich, dürfen Sie sich über ein einmaliges Stipendium in Höhe von 1609,00 € freuen.

Wenn es in einem Jahr mehr als eine Bewerbung gibt, dann entscheidet das Vierherrn-Gremium.
Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.