Magdeburg – Die Landesregierung hat am Montag eine Neufassung des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht. Mit den Anpassungen soll es verschiedene Vereinfachungen geben, wie das Innenministerium mitteilte. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland müsse sich keine Stiftung mehr mit den jeweiligen Landesgesetzen auseinandersetzen, hieß es.
Darüber hinaus soll das Stiftungsrecht digitaler werden. Zum 1. Januar 2026 tritt ein vom Bundesamt für Justiz zentral verwaltetes elektronisches Bundesstiftungsregister in Kraft. In dem Jahr entfällt laut dem Innenministerium die Notwendigkeit für das vom Landesverwaltungsamt geführte Stiftungsverzeichnis.
Quelle: Volksstimme vom 11.12.2023
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